GTA 6: Cyberleek droht mit Veröffentlichung des kompletten Spiels vor dem Release

GTA 6: Cyberleek droht mit Veröffentlichung des kompletten Spiels vor dem Release

Wenige Wochen vor der geplanten Veröffentlichung von Grand Theft Auto VI sorgt eine neue Drohung für Aufsehen. Die unter dem Namen Cyberleek bekannte Person oder Gruppe behauptet, eine vollständig spielbare Version von GTA 6 zu besitzen. Diese soll angeblich nicht nur einzelne Missionen, sondern die gesamte Handlung bis zum Abspann enthalten. Unter bestimmten Bedingungen könnte das Spiel noch vor dem offiziellen Release im Internet landen.

Cyberleek stellt Take-Two ein Ultimatum

Cyberleek hat bereits in den vergangenen Wochen mehrfach mit unveröffentlichtem Material aus Grand Theft Auto VI für Schlagzeilen gesorgt. Erst kürzlich tauchten rund 25 Minuten weiteres Gameplay auf, nachdem zuvor bereits zahlreiche Spielszenen veröffentlicht worden waren.

Jetzt geht die Gruppierung offenbar einen entscheidenden Schritt weiter. In einer neuen Mitteilung vom 10. Oktober 2026 behauptet Cyberleek, Zugriff auf eine spielbare Version zu besitzen, die die vollständige Einzelspieler-Kampagne von GTA 6 umfassen soll.

Die angekündigte Veröffentlichung ist allerdings an eine ungewöhnliche Bedingung geknüpft: Eine mit Cyberleek verbundene Kryptowährung soll zunächst eine Marktkapitalisierung von 30 Millionen US-Dollar erreichen. Sobald dieser Wert erzielt wird, will Cyberleek die angeblich vollständige Spielversion veröffentlichen.

Take-Two soll echte Spiel-Discs veröffentlichen und sich entschuldigen

Gleichzeitig richtet Cyberleek konkrete Forderungen an Take-Two Interactive, den Mutterkonzern von Rockstar Games. Der Publisher soll seine Pläne für die physische Veröffentlichung von GTA 6 ändern und sich öffentlich entschuldigen.

Hintergrund ist die Entscheidung, Grand Theft Auto VI zum Verkaufsstart nicht auf einem klassischen Datenträger anzubieten. Zwar wird eine physische Verpackung erhältlich sein, diese enthält allerdings lediglich einen Download-Code. Eine echte Spiel-Disc ist nicht vorgesehen.

 

Cyberleek verlangt deshalb eine reguläre Disc-Version sowie eine öffentliche Entschuldigung. Damit soll Take-Two die angedrohte Veröffentlichung noch verhindern können.

Besitzt Cyberleek tatsächlich das komplette GTA 6?

Die entscheidende Frage bleibt, ob die Behauptungen überhaupt der Wahrheit entsprechen. Zwar hat Cyberleek bereits umfangreiches Gameplay-Material veröffentlicht, ein nachprüfbarer Beweis für den Besitz einer vollständig spielbaren Version mit sämtlichen Story-Inhalten liegt bislang jedoch nicht vor.

Ebenso wenig ist geklärt, ob die bisherigen Aufnahmen aus einer aktuellen oder einer älteren Entwicklungsfassung stammen. Dass Cyberleek tatsächlich Zugriff auf das komplette Spiel besitzt, lässt sich deshalb nicht bestätigen.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Drohung vor allem dazu dient, zusätzliche Aufmerksamkeit auf die beworbene Kryptowährung zu lenken. Auch eine konkrete Frist für die angebliche Veröffentlichung wurde nicht genannt.

Take-Two geht bereits gegen die Veröffentlichungen vor

Für Rockstar Games und Take-Two Interactive kommt die Angelegenheit zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt. Der Publisher versucht bereits seit einiger Zeit, die Verantwortlichen hinter den unerlaubten Veröffentlichungen zu identifizieren.

Dafür wurden unter anderem rechtliche Schritte eingeleitet und Auskunftsersuchen an Plattformen wie Discord gerichtet. Die Ermittlungen zur Herkunft des veröffentlichten Materials laufen weiterhin.

Spieler sollten außerdem vorsichtig sein, falls im Internet angeblich spielbare GTA-6-Versionen zum Download angeboten werden. Solche Dateien können gefälscht sein und Schadsoftware enthalten.

GTA 6 erscheint am 19. November 2026

Unabhängig von den aktuellen Behauptungen bleibt der offizielle Veröffentlichungstermin von Grand Theft Auto VI unverändert. Rockstar Games plant den Release weiterhin für den 19. November 2026 auf PlayStation 5 und Xbox Series X|S.

Ob Cyberleek tatsächlich über eine vollständige Spielversion verfügt oder lediglich mit einer spektakulären Behauptung Aufmerksamkeit erzeugen möchte, bleibt abzuwarten. Bis entsprechende Beweise vorliegen, sollten die Aussagen ausdrücklich als unbestätigte Behauptungen betrachtet werden.

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